Top-Verteidiger für Verstöße gegen das Suchtmittelgesetz 

Mag. Roland Friis

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Sie wurden wegen eines Drogendelikts angezeigt? Als Experte im Strafrecht stehe ich, Mag. Roland Friis, Ihnen auch bei Verstößen gegen das Suchtmittelgesetz als kompetenter Verteidiger zur Verfügung!

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Information zu Verstößen gegen das Suchtmittelgesetz

Der Konsum von Suchtgiften, wie zum Beispiel Cannabis, Kokain, Heroin, LSD etc., ist an sich nicht strafbar. Die Strafbarkeit bezieht sich auf alle Handlungen, die vor oder nach dem Konsum erfolgen. Da es praktisch nicht möglich ist, Suchtgift „nur“ zu konsumieren, ohne es auch zumindest während des Konsums zu besitzen, kommt es bereits beim bloßen Konsum zur Strafbarkeit.


Laut Suchmittelgesetz sind folgende Handlungen im Zusammenhang mit Drogen strafbar:


  • Erwerb
  • Besitz
  • Anbau
  • Inverkehrsetzung
  • Ein- und Ausfuhr
  • Erzeugung / Herstellung
  • Überlassung / Verschaffung

Drogenbesitz oder -herstellung? Ich bin Ihr Verteidiger bei Verstößen gegen das Suchtmittelgesetz!

Sie haben eine Vorladung zur Vernehmung bei der Polizei bezüglich eines Verstoßes gegen das Suchtmittelgesetz erhalten? Ganz gleich, ob der Vorwurf Drogenbesitz, Drogenherstellung oder Suchtgifthandel lautet – Sie sollten zunächst immer einen Strafverteidiger zurate ziehen, bevor Sie eine Aussage machen. Gerne stehe ich Ihnen als Verteidiger zur Verfügung.



Insbesondere bei Suchtmitteldelikten ist es wichtig, noch vor der ersten Vernehmung einen Verteidiger zu kontaktieren und bei der Polizei vom Schweigerecht Gebrauch zu machen.


Denn oft basieren Verurteilungen im Zusammenhang mit Drogen, Suchtmitteln und Rauschgift größtenteils auf den Angaben des Verurteilten bei der Polizei.


Gleich zu Beginn sollte zudem geklärt werden, ob es sich um eine Anzeige im Zusammenhang mit dem Konsum von illegalen Substanzen handelt oder der Verdacht des (gewinnbringenden) Handels im Raum steht.


Nehmen Sie Kontakt zu mir auf, wenn Sie einen Verteidiger für Strafsachen im Zusammenhang mit Suchtmitteln benötigen. Ich berate Sie immer umfassend und vertrete Sie vor Bezirks- und Landesgerichten in Wien und ganz Österreich!

„Therapie statt Strafe“ bei einem Verstoß gegen das Suchtmittelgesetz

Das Suchtmittelgesetz bietet wie kein anderer strafrechtlicher Bereich eine Vielzahl an Optionen und Herangehensweisen. Oft ergibt es in einem frühen Stadium der Verteidigung Sinn, eine Therapie statt Strafe mittels einer Therapieplatzzusage vorzubereiten.


Der österreichische Gesetzgeber hat erkannt, dass es in manchen Fällen des Suchtmittelmissbrauches sinnvoller sein kann, den Betroffenen durch eine Therapie zu unterstützen, als eine Haftstrafe über ihn zu verhängen.


Unter einer Therapieplatzzusage versteht man die schriftliche Zusage einer anerkannten Drogenbehandlungseinrichtung, wie zum Beispiel dem Verein P.A.S.S. oder dem Verein Grüner Kreis. Eine derartige Zusage ist vor allem bei inhaftierten Klienten sinnvoll.


Nehmen Sie Kontakt zu mir auf, wenn Sie einen Verteidiger für Strafsachen im Zusammenhang mit Suchtmitteln benötigen. Ich berate Sie immer umfassend und vertrete Sie vor Bezirks- und Landesgerichten in Wien und ganz Österreich.


Berufliche Erfahrung als Strafverteidiger


Mit einer fundierten Ausbildung und jahrelanger Praxis stehe ich Ihnen als erfahrener Strafverteidiger zur Seite. Meine Karriere begann mit sieben Jahren operativer Tätigkeit als Detektiv mit Fokus auf Beweismittelbeschaffung und Personensuche. Anschließend sammelte ich wertvolle Einblicke als Rechtshörer in Strafsachen am Bezirksgericht Wien-Hernals.


Nach dem Abschluss meines Jusstudiums an der Universität Wien im Jahr 1999 und der erfolgreichen Konzessionsprüfung für Berufsdetektive begann ich meine juristische Laufbahn als Rechtsanwaltsanwärter in Wien. Die Rechtsanwaltsprüfung, die ich 2005 mit ausgezeichnetem Erfolg absolvierte, und zahlreiche Seminare der Anwaltsakademie bereiteten mich optimal auf die selbstständige Tätigkeit als Strafverteidiger vor, die ich seit April 2006 mit Leidenschaft ausübe.


Regelmäßige Weiterbildungen, wie etwa das Seminar zur Novellierung der Strafprozessordnung, garantieren eine umfassende und stets aktuelle Beratung und Vertretung. Ihr Recht ist bei mir in kompetenten Händen.

Was meine Mandaten über mich sagen

Mag. Roland Friis ein Top Strafverteidiger. Er hat mein Sohn sehr gut beraten, und bei der Verhandlung optimal verteidigt. Er ist sehr kompetent und engagiert. Sehr verlässlich. Ich bin unglaublich dankbar für seine Unterstützung, und ich kann ihn 100 Prozent weiter empfehlen.

Sehr freundlich, kompetent und zuverlässig. Wir haben sofort einen Ersttermin bekommen und fühlten uns vom Anfang an in guten Händen. Können wir nur weiterempfehlen!!!

Mag. Roland Friis ist ein sehr guter Rechtsanwalt. Er ist sehr organisiert und pünktlich, kennt sich sehr gut in seiner Branche aus und bereitet rechtzeitig alle Unterlagen vor. Er meldet sich immer am Telefon oder ruft zuverlässig zurück. Einfach ein super Rechtsanwalt!

MEINE ERFOLGE

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Hier berichte ich über spannende Verfahren, erfolgreiche Verteidigungsstrategien und Urteile, die zeigen, wie konsequent ich für die Rechte meiner Mandanten kämpfe. Jede Entscheidung, jeder Freispruch und jedes eingestellte Verfahren ist ein Beweis dafür, dass sich Engagement, Erfahrung und Hartnäckigkeit lohnen!

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Begriffserklärungen und Informationen

Ein Strafrecht-Glossar von Mag. Roland Friis

  • Aussageverweigerungsrecht

    Das Aussageverweigerungsrecht ist ein zentrales Schutzrecht im Strafprozess. Es erlaubt bestimmten Personen, im Verfahren zu schweigen, ohne dafür Nachteile befürchten zu müssen. Dieses Recht schützt vor Selbstbelastung, vor Gewissenskonflikten und dient der Wahrung familiärer oder beruflicher Vertrauensverhältnisse.



    Der Angeklagte selbst hat jederzeit das Recht zu schweigen. Er muss keine Angaben zur Sache machen und kann sich durch sein Schweigen nicht strafbar machen. Auch nahe Angehörige eines Beschuldigten – wie Ehepartner, Kinder oder Eltern – dürfen die Aussage verweigern, um familiäre Bindungen zu schützen. Niemand soll gezwungen sein, gegen eine geliebte Person auszusagen.



    Zeugen dürfen auch dann schweigen, wenn sie sich durch eine Aussage selbst strafrechtlich belasten würden. Zudem haben Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Anwälte oder Seelsorger ein spezielles Zeugnisverweigerungsrecht, um das besondere Vertrauensverhältnis zu wahren.



    Das Aussageverweigerungsrecht ist in der Praxis äußerst wichtig. Es trägt dazu bei, dass Verfahren fair bleiben und niemand durch Zwang zur Selbstbelastung oder zum Verrat gezwungen wird. Gerade in familiären oder sensiblen Konstellationen zeigt dieses Recht, wie der Rechtsstaat Rücksicht auf persönliche Würde und Integrität nimmt. Es ist ein wesentlicher Baustein eines gerechten Strafverfahrens.

  • Anklage

    Die Anklage ist im Strafprozess die formelle Erhebung eines Vorwurfs gegen eine Person durch die Staatsanwaltschaft. Mit der Einbringung der Anklage beim zuständigen Strafgericht endet das Ermittlungsverfahren und das Hauptverfahren wird eröffnet. Der bisherige Beschuldigte wird dadurch zum Angeklagten, und es kommt zur gerichtlichen Hauptverhandlung. Die Staatsanwaltschaft entscheidet sich für eine Anklage, wenn sie nach Abschluss der Ermittlungen genug Beweise für eine Verurteilung sieht und keine diversionelle Erledigung in Betracht kommt. Die Anklageschrift umreißt den Tatvorwurf und die wesentlichen Beweismittel.



    Die praktische Bedeutung der Anklage besteht darin, dass ohne sie kein Strafprozess vor Gericht stattfinden kann. Sie ist die Zulassungsvoraussetzung für die Hauptverhandlung. Je nach Schwere der Tat wird die Anklage als Strafantrag oder als Anklageschrift eingebracht. Bei leichteren Delikten genügt ein kurzer Strafantrag, bei schwereren Fällen erfolgt eine ausführliche Anklageschrift an das Gericht.



    Ein praktisches Beispiel: Nach Abschluss der Ermittlungen in einem Diebstahlsfall reicht die Staatsanwaltschaft Anklage ein. Das Gericht bestimmt einen Termin für die Hauptverhandlung, in der die Schuldfrage geklärt wird. Die Anklage sorgt so dafür, dass nicht die Staatsanwaltschaft selbst entscheidet, sondern ein unabhängiges Gericht.

  • Anklageschrift

    Die Anklageschrift ist ein offizielles Dokument der Staatsanwaltschaft, mit dem ein Strafverfahren in die Hauptverhandlung übergeleitet wird. Sie legt dem Angeklagten konkret zur Last, welche Straftat(en) ihm vorgeworfen werden und auf welcher gesetzlichen Grundlage. Gegen die Anklageschrift kann binnen 14 Tagen ein Einspruch erhoben werden – etwa wegen rechtlicher Mängel oder unzureichender Beweise. Wird kein Einspruch eingebracht, wird das Hauptverfahren eröffnet und ein Verhandlungstermin anberaumt.



    Praktische Tipps: Frühzeitig mit dem Verteidiger Beweise prüfen, eigene entlastende Zeugen benennen, Widersprüche in den Aussagen aufdecken – und die Hauptverhandlung gut strukturiert vorbereiten.

  • Beauftragung eines Verteidigers

    Warum ist eigentlich die Beauftragung eines auf Strafrecht spezialisierten Verteidigers wichtig?



    Die Wahl eines spezialisierten Strafverteidigers ist für den Erfolg in strafrechtlichen Angelegenheiten von grundlegender Bedeutung:



    Ein Strafverteidiger konzentriert sich ausschließlich auf gerichtliche Strafsachen und verwaltungsbehördliche Strafverfahren. Im Gegensatz zu einem allgemeinen Anwalt, der in verschiedenen Rechtsbereichen tätig ist, befasst sich ein Strafverteidiger spezifisch mit der Verteidigung in Strafverfahren.



    Expertise und Erfahrung: Wie man sich für eine Herzoperation an einen spezialisierten Herzchirurgen und nicht an einen Zahnarzt wendet, ist es entscheidend, einen Strafverteidiger mit spezifischer Expertise und langjähriger Erfahrung zu wählen. Als ausschließlicher Strafverteidiger bringe ich nicht nur juristische Fachkenntnisse, sondern auch praktische Gerichtserfahrung und Menschenkenntnis aus meiner früheren siebenjährigen Tätigkeit als Detektiv mit ein.



    Durch diese Spezialisierung gewährleiste ich eine fokussierte und erfahrene Verteidigung in Ihrem Strafverfahren, basierend auf fundiertem Wissen und praktischer Erfahrung im Umgang mit strafrechtlichen Herausforderungen.

  • Beleidigung

    Die Beleidigung ist sozusagen das Klassentreffen der schlechten Laune und der großen Klappe. Wer im Eifer des Gefechts jemandem verbal eins überbrät – sei es mit einem flotten „Idiot“, einem kreativen „Kompetenzallergiker“ oder einem handfesten „A…“ –, der landet schneller im Strafverfahren, als er „War doch nicht so gemeint“ sagen kann.



    Ob auf der Straße, im Büro oder (ganz beliebt) in den sozialen Medien – wer andere öffentlich oder direkt beleidigt, kratzt am Ehrengefühl und riskiert eine Anzeige. Und nein, Sarkasmus rettet dich nicht, wenn du dein Gegenüber mit einem Lächeln als „charismatischen Sozialfall“ bezeichnest. Der Richter lacht selten mit.



    Also: Lieber dreimal denken, bevor man laut denkt. Oder wie Omas goldene Regel sagt – „Wenn du nichts Nettes zu sagen hast, sag’s leise und nicht vor Zeugen.“

An noch mehr Begrifflichkeiten und Informationen interessiert? Dann schauen Sie sich gerne mein vollständiges Glossar an:

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