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Vom „großen Fisch“ zur „Sprotte“ - mein Mandant vor dem Landesgericht Wiener Neustadt Ein mittlerweile 55-jähriger Mann stand erneut wegen Suchtmitteldelikten vor dem Landesgericht Wiener Neustadt. Es war bereits das vierte Mal, dass er sich wegen einschlägiger Vorwürfe vor Gericht verantworten musste - und das vierte Mal, dass ich ihn als Verteidiger begleitet habe. Dieses Mal wurde ihm vorgeworfen, zwischen 2018 und 2024 aus seinem Einfamilienhaus heraus regelmäßig mit verschiedenen Suchtmitteln gehandelt zu haben. Die Staatsanwaltschaft stützte sich auf zahlreiche Zeugenaussagen - darunter mehrere aus der Haft geführte Personen sowie einen ursprünglich anonym geführten Zeugen. Im Laufe der Verhandlung zeigte sich jedoch, dass viele der belastenden Aussagen übertrieben, widersprüchlich oder lediglich auf Hörensagen gestützt waren. Die behaupteten Drogenmengen schmolzen unter der Befragung deutlich zusammen, mit spürbaren Auswirkungen auf die rechtliche Beurteilung. Die ursprünglich angeklagte Menge konnte nicht nachgewiesen werden, was zu einer deutlichen Reduktion des Strafrahmens führte. Das Gericht verurteilte meinen Mandanten zu zwei Jahren und acht Monaten Freiheitsstrafe , zusätzlich wurden 20.000 Euro für verfallen erklärt . Die Staatsanwaltschaft hat das Urteil akzeptiert. Ich habe jedoch Berufung angemeldet. Für weitere Informationen zu diesem Fall lesen Sie bitte den Bericht auf NÖN .

Drakonische Anklage- samtweiches Urteil: Kristof B. entgeht harter Strafe trotz Vorstrafen Die Anklageschrift für den Drogenprozess am Landesgericht war schwerwiegend: Mein Mandant Kristof B. soll eine enorme Menge Crystal Meth an zahlreiche Abnehmer verkauft haben. Aufgrund der 5 einschlägigen Vorstrafen kam die Anwendung der sogenannten Strafschärfung im Rückfall zur Anwendung: das bedeutet, dass meinem Klienten satte 1-20 (!) Jahre Haft drohten! Die Stimmung war entsprechend angespannt, als wir den Gerichtssaal betraten. In mehreren Gesprächen in der U-Haft habe ich versucht, meinen Mandanten auf die Hauptverhandlung entsprechend vorzubereiten. Ich plädierte, die vielen Milderungsgründe zu berücksichtigen und Kristof B. glänzte mit einem umfassenden Geständnis. Der Schöffensenat tagte nur kurz, das Urteil warf meinen Mandanten dann fast um: nur 4 Jahre Haft und der Widerruf einer kleinen Strafe vom Bezirksgericht! Erleichtert und dankbar haben wir dieses Urteil sofort angenommen. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig

Ibrahim K. (23 J. ) hatte Pech: Pech als er 2017 ein paar Gramm Marihuana an einen verdeckten Ermittler weitergab, und Pech, als er 2019 neuerlich 3 Gramm Cannabis an einen verdeckten Ermittler verkaufte. Dass er nach diesem Drogenverkauf in U-Haft kam, war natürlich kein Pech sondern rechtlich zwingende Konsequenz. Bei mehreren Besuchen bei meinem Mandanten kam hervor, dass dieser ein gravierendes Suchtproblem hatte- und wir reden hier nicht von gelegentlicher Party-Kifferei! Eine beigezogene Suchttherapeutin besorgte ihm einen Therapieplatz für die Zeit nach der Haft. Vor Gericht kam Ibrahim K. dann noch einmal mit einem blauen Auge davon: 2 Monate Gefängnis und kein Widerruf der offenen bedingten 5-monatigen Haftstrafe. Da sowohl wir als auch die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichteten, ist das Urteil aus dem grauen Haus rechtskräftig.
